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   VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 1401/15   

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https://dejure.org/2017,5791
VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 1401/15 (https://dejure.org/2017,5791)
VG Freiburg, Entscheidung vom 02.02.2017 - 6 K 1401/15 (https://dejure.org/2017,5791)
VG Freiburg, Entscheidung vom 02. Februar 2017 - 6 K 1401/15 (https://dejure.org/2017,5791)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 14 Abs 1 BauGB, § 17 Abs 1 BauGB
    Anspruch auf Erteilung der beantragten Baugenehmigung; Veränderungssperre

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veränderungssperre; Konkretisierte Planung; Verlängerung; Bekanntmachungssatzung; Teilnichtigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 01.10.2009 - 4 BN 34.09

    Veränderungssperre; Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss; Rückwirkung; ergänzendes

    Auszug aus VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 1401/15
    Das Vorliegen eines Beschlusses der Gemeinde über die Aufstellung eines Bebauungsplans ist materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die als Satzung zu erlassende Veränderungssperre (BVerwG, Beschl. v. 01.10.2009 - 4 BN 34.09 -, Rn. 5, juris).

    Auch aus der Sitzungsniederschrift vom 13.06.2014 und der im Vorfeld dieser Sitzung von der Verwaltung erstellten Sitzungsvorlage ergab sich nichts Konkreteres (vgl. dazu, dass sich die Planungsabsichten aus allen erkennbaren Unterlagen und Umständen ergeben können: BVerwG, Beschl. v. 01.10.2009 - 4 BN 34.09 -, Rn. 8, juris).

    Die für diese beiden Planbereiche - wie oben dargelegt - hinreichend konkretisierte Planung blieb von den städtebaulichen Vorstellungen zum östlichen Planreich unberührt, so dass eine etwaig nur unzureichend konkretisierte Planung im östlichen Bereich zwar die Veränderungssperre diesen betreffend, nicht indessen die beiden Planbereiche südlich und nördlich der Straße "BX" betreffend unwirksam gemacht hätte (vgl. zur Anwendbarkeit der Grundsätze über die Teilunwirksamkeit: BVerwG, Beschl. v. 01.10.2009 - 4 BN 34.09 -, Rn. 10, juris).

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 1401/15
    Die Gemeinde wird sich im Allgemeinen nicht bereits zu Beginn des Aufstellungsverfahrens auf ein bestimmtes Planungsergebnis festlegen können; es ist gerade der Sinn der Vorschriften über die Planaufstellung, dass der Bebauungsplan innerhalb des Planungsverfahrens - insbesondere unter Beachtung des Abwägungsgebotes - erst erarbeitet wird (BVerwG, Urt. v. 19.02.2004, a.a.O., Rn. 31, juris).

    Die Beigeladene hat die Geltungsdauer der Veränderungssperre rechtzeitig durch Beschluss ihres Gemeinderats vom 07.06.2016 um ein weiteres Jahr verlängert (zur Abhängigkeit der Verlängerung von einer - hier oben unter a. bejahten - wirksamen ursprünglichen Veränderungssperre vgl. BVerwG, Urt. v. 19.02.2004 - 4 CN 13.03 -, Rn. 9, juris).

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 1401/15
    Die bloße "Absicht zu planen" genügt nicht (BVerwG, Urt. v. 19.02.2004 - 4 CN 16.03 -, Rn. 29, juris; Beschl. v. 19.05.2004 - 4 BN 22.04 -, Rn. 5, juris).

    Denn in der Regel lässt sich dessen Rechtmäßigkeit vor Beendigung des Planaufstellungsverfahrens nicht abschließend beurteilen (BVerwG, Urt. v. 19.02.2004 - 4 CN 16.03 -, Rn. 25, juris).

  • BVerwG, 21.03.2013 - 4 B 1.13

    Zur entsprechenden Anwendung der gemeindlichen Verlängerung der Geltungsdauer der

    Auszug aus VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 1401/15
    Die in solchen Fällen anrechenbare Zeit beginnt in dem Zeitpunkt, in dem die zuständige Behörde über das gestellte Baugesuch hätte entscheiden müssen (BVerwG, Beschl. v. 21.03.2013 - 4 B 1.13 -, Rn. 5, juris).
  • BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11

    Mobilfunkanlagen; Standortplanung; Versorgungssicherheit; Veränderungssperre;

    Auszug aus VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 1401/15
    Dasselbe gilt für das Gewicht, das dem mit der Veränderungssperre verfolgten Sicherungszweck beizumessen ist (BVerwG, Urt. v. 30.08.2012 - 4 C 1.11 -, Rn. 10, juris).
  • BVerwG, 21.12.2005 - 4 BN 61.05

    Klärungsbedürftigkeit der Frage nach Bedindungen für den Erlass einer

    Auszug aus VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 1401/15
    Eine Veränderungssperre scheidet als Sicherungsmittel (nur) aus, wenn eindeutig ist, dass sich die Planungskonzeption nicht verwirklichen lässt (BVerwG, Beschl. v. 21.12.2005 - 4 BN 61.05 -, Rn. 3, juris).
  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 1401/15
    Auch hier führt nach Auffassung der Kammer die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dann nicht zur Gesamtunwirksamkeit der Satzung, wenn die übrigen Bestimmungen für sich betrachtet noch eine sinnvolle Regelung ergeben und davon auszugehen ist, dass der Satzungsgeber nach dem im Verfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Norm dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl., wenngleich für den Bebauungsplan: BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5/14 u.a. -, Rn. 20, juris).
  • BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Inkrafttreten; Festsetzung einer

    Auszug aus VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 1401/15
    Die Satzung muss zu diesem Zweck vor ihrer Bekanntmachung vom Bürgermeister der planenden Gemeinde unterschrieben sein (vgl. für den Bebauungsplan: BVerwG, Beschl. v. 27.01.1999 - 4 B 129.98 -, Rn. 5, juris).
  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 236.88

    Zeitpunkt der Beschlußfassung

    Auszug aus VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 1401/15
    Es ist vielmehr zulässig, wenn Planaufstellungsbeschluss und Beschluss bzw. Satzung über die Veränderungssperre gleichzeitig öffentlich bekannt gemacht werden (BVerwG, Beschl. v. 09.02.1989 - 4 B 236.88 -, Rn. 4 ff., juris), solange nur der Aufstellungsbeschluss - wie hier (s.o.) - vor demjenigen über die Veränderungssperre steht.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2016 - 5 S 1375/14

    Nachfragen nach ausliegenden Planunterlagen ist dem Bürger zumutbar

    Auszug aus VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 1401/15
    Als "Negativplanung" sind sie nur unzulässig, wenn sie im Einzelfall nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern bzw. um einen bestimmten Bauwunsch zu durchkreuzen (BVerwG, Urt. v. 13.12.2007 - 4 C 9.07 -, Rn. 16, juris; Beschl. v. 27.11.2003 - 4 BN 61.03 -, Rn. 13, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.06.2016 - 5 S 1375/14 -, juris).
  • BVerwG, 10.10.2007 - 4 BN 36.07

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1989/05

    Ausfertigung eines Bebauungsplans durch Bürgermeister

  • BVerwG, 19.05.2004 - 4 BN 22.04

    Voraussetzungen für den Erlass und Zweck einer Veränderungssperre; Zulässigkeit

  • BVerwG, 16.12.2013 - 4 BN 18.13

    Inhaltliches Planungsmindestmaß für den Erlass einer Veränderungssperre

  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.2014 - 3 S 1673/12

    Gemeinsame Abstimmung über Aufstellung eines Bebauungsplans und Erlass einer

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 5 S 2243/05

    Normenkontrolle Umfahrungsstraße; Planausfertigung; Genehmigungserfordernis;

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2013 - 5 S 913/11

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Festsetzung eines Sondergebiets

  • BVerwG, 27.11.2003 - 4 BN 61.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Vorranggebiete für

  • BVerwG, 22.07.2008 - 4 BN 18.08

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen aktenwidriger

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.07

    Widerspruchsbehörde; Gemeinde als untere Bauaufsichtsbehörde;

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